Stall- und Hallenordnung


Stall- und Hallenordnung REITERVEREIN HAMELN von 1925 e.V.


Die Vereinsmitglieder und Pferdeeinsteller sowie Besucher verpflichten sich mit Betreten der Anlagen die Stall- und Hallenordnung anzuerkennen. Das Stallpersonal erhält seine Arbeitsanweisungen ausschließlich vom Futtermeister/Vorstand, der für die Anleitung verantwortlich ist. Anfragen, Anträge und Beschwerden sind an den Vorstand zu richten.

Stallordnung und Hallenordnung


Öffnungszeiten:
Montag bis Sonntag: 7.00 Uhr – 22.00 Uhr
Ab 22.00 Uhr ist absolute Stallruhe einzuhalten. Der jeweils Letzte schließt die Sattelkammern und den Stall ab.

Füttern, Misten, Einstreu
Nur vom Stallpersonal auszuführen. Ausnahme: Obenauf liegende „Äppelhaufen“ können vom Pferdeeinsteller entfernt werden.

Stallgasse / Außenanbindeplätze

In den Stallgassen und auf den Außenanbindeplätzen dürfen Pferde nur kurzfristig abgestellt werden, ansonsten sind die Stallgasse und Außenanbindeplätze frei zu halten.
Die Pferde sind mit ausgekratzten Hufen auf die Stallgasse zu führen.

Rauchen
Reiten ist ein Sport und wir möchten Vorbild für die Jugend sein, daher ist im Stall, in den Reithallen, auf der Tribüne und auf dem Heuboden das Rauchen untersagt. Hunde sind auf dem gesamten Vereinsgelände an der Leine zu halten. Hundekot ist sofort zu entfernen.

Hallen- und Anlagenordnung
Die Reithallen und die offenen Reitplätze stehen Vereinsmitgliedern zur Verfügung, den Vereinsmitgliedern auswärts untergestellter Pferde gegen eine Benutzungsgebühr. Jeder aktive Reiter beteiligt sich an Pflege und Erhaltung der Anlage durch eingeteilte Arbeitsdienste.

Kappenpflicht
Für Kinder und Jugendliche besteht beim Reiten auf der Anlage des Reitervereins grundsätzlich Reitkappenpflicht. Für alle anderen wird es empfohlen.

Betreten / Verlassen der Hallen
Vor Betreten oder Verlassen der Reithalle ist laut „Tür frei” zu rufen; nach Anwort „Tür ist frei” darf die Bandentür geöffnet werden. Bei Verlassen der Reithalle sind die Hufe auszukratzen. Dies hat, insbesondere nach den Reitstunden, möglichst zügig zu erfolgen. Anschließend ist dieser Bereich zu fegen. Nach Beendigung des Reitens und der Versorgung des Pferdes ist die Reitbahn nachträglich abzuäppeln.

Mitreiten in planmäßigen Unterrichtsstunden
Nach Absprache mit dem Reitlehrer/Übungsleiter darf sich jeder Reiter einer planmäßigen Unterrichtsstunde anschließen.

Longieren während des Einzelreitens
Alle übrigen Reiter in der Bahn müssen zustimmen. Bei mehr als 3 Pferden in der Bahn ist das Longieren nicht erwünscht.

Freies Laufen lassen
Das Freilaufenlassen eines Pferdes geschieht grundsätzlich auf eigenes Risiko. Der Reiterverein übernimmt hierfür keine Haftung. Schäden am Reithallenboden, an den Banden und Spiegeln sind zu vermeiden. An der Bande zur Schleuse ist aus Sicherheitsgründen eine Stange über den Ausgang zu legen.

Ausweichen
Reiten alle auf einer Hand, so ist vor dem Durchparieren zum Schritt der Hufschlag zu verlassen. Schritt wird neben dem Hufschlag geritten.
Wird auf beiden Händen geritten, so gilt beim Begegnen die Regel des Straßenverkehrs: Linke Hand bleibt auf dem Hufschlag, rechte Hand weicht aus. Wer länger Schritt reitet, bleibt soweit von der Bande entfernt, dass zwischen ihm und der Bande zwei Reiter sich begegnen können.
Das Rechtsausweichen gilt auch bei Handwechseln, ausgenommen beim Wechseln aus den Zirkeln von der linken zur rechten Hand. Reiter, die auf der linken Hand ankommend sich begegnen, weichen links aus. Wer Durchparieren oder Abwenden will, schaut sich um, damit niemand behindert wird.

Der Reitstundenplan
Der Reitstundenplan hängt am Schwarzen Brett und ist einzuhalten.

Reitunterricht
Reitunterricht erteilt der Reitlehrer und die bestellten Übungsleiter. Andere Personen dürfen nur mit Genehmigung des Vorstands Unterricht erteilen. Reitstunden sind auf dem Reitstundenplaner am schwarzen Brett einzutragen. Eine zeitgleiche Belegung beider Reithallen ist nicht erwünscht.

Ausritte
Es ist nur auf den Feldstreifen (Ackerrändern) zum Schecken und ausgewiesenen Reitwegen zu reiten. Es gilt das niedersächsische Gesetz für die Wald- und Landschaftsordnung. Im Übrigen sind Flurschäden zu vermeiden. Auf Fußgänger und andere Reiter ist Rücksicht zu nehmen.

Weideordnung
Die Zuteilung der Weideflächen und Paddocks erfolgt über den Vorstand. Es sollte nie ein einzelnes Pferd auf der Weide verbleiben. Die Weiden sind regelmäßig abzuäppeln.

Haftung
Der Reiterverein haftet für Schäden, die aus der Benutzung der Reitanlagen und im Umgang mit Schulpferden entstehen, jedoch nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherungsverträge.

Ausschluss aus der Reitanlage
Der Vorstand des REITERVEREINS HAMELN von 1925 e.V. hat das Recht, Reiter und Besucher, die trotz Verwarnung wiederholt gegen die Stall- und Hallenordnung verstoßen, vom Betreten der Reitanlage auszuschließen.

REITERVEREIN HAMELN VON 1925 e. V.
        Der Vorstand           

Reiterverein Hameln von 1925 e.V.
Tönebönweg 7
31789 Hameln